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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt verschiedene Aspekte der Ausbildung von Jugendlichen. Hier sind vier Beispiele: 1. **Arbeitszeiten**: Das Gesetz legt, dass Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen. Zudem sind Pausen und Ruhezeiten vorgeschrieben. 2. **Urlaubsanspruch**: Jugendliche haben Anspruch auf mindestens 30 Tage Urlaub pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie ausreichend Erholungszeit haben. 3. **Gefährliche Arbeiten**: Das JArbSchG verbietet Jugendlichen, gefährliche Arbeiten auszuführen, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden könnten. 4. **Ärztliche Untersuchungen**: Jugendliche müssen vor Beginn ihrer Ausbildung eine ärztliche Untersuchung durchlaufen, um sicherzustellen, dass sie für die gewählte Tätigkeit gesundheitlich geeignet sind. Diese Regelungen sollen den Schutz und das Wohlbefinden von Jugendlichen in der Ausbildung gewährleisten.
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