§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind solche, die zwar zunächst gültig erscheinen, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden können. Hier sind einige Beispiele: 1. **Irrtum**: Wenn jemand einen Vertrag unter dem Einfluss eines wesentlichen Irrtums abschließt, z.B. über die Identität des Vertragspartners oder den Inhalt des Vertrags. 2. **Drohung**: Ein Vertrag, der unter Druck oder Drohung abgeschlossen wurde, kann angefochten werden, wenn die Drohung rechtswidrig war. 3. **Übervorteilung**: Wenn eine Partei die Unerfahrenheit oder die Notlage einer anderen Partei ausnutzt, um einen Vertrag abzuschließen, kann dieser angefochten werden. 4. **Mangelnde Geschäftsfähigkeit**: Verträge, die von Personen abgeschlossen werden, die nicht geschäftsfähig sind (z.B. Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern), sind anfechtbar. 5. **Sittenwidrigkeit**: Ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, kann ebenfalls angefochten werden. Diese Beispiele verdeutlichen, dass anfechtbare Rechtsgeschäfte oft auf einem Mangel an freiem Willen oder einer unzulässigen Einflussnahme beruhen.
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Es gibt viele Beispiele, bei denen Gesetze als nicht gerecht empfunden werden. Hier sind einige typische Fälle: 1. **Historische Gesetze**: - **Rassentrennungsgesetze (USA, Südafrika)*... [mehr]