Ein Beispiel für einen Verteidigungsnotstand ist die Situation, in der jemand eine Straftat begeht, um eine unmittelbar drohende Gefahr für sich oder andere abzuwenden. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn eine Person ein fremdes Auto beschädigt, um eine andere Person aus einem brennenden Fahrzeug zu retten. Hierbei handelt es sich um eine Handlung, die normalerweise strafbar wäre, aber aufgrund der Notlage gerechtfertigt ist. In Deutschland ist der Verteidigungsnotstand im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 34 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass eine Tat nicht rechtswidrig ist, wenn sie begangen wird, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, sofern die Tat ein angemessenes Mittel zur Abwehr der Gefahr darstellt und das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt.