Ein Beispiel für Notwehr im Strafgesetzbuch (StGB) findet sich in § 32 StGB. Dieser Paragraph besagt: 1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. 2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Ein konkretes Beispiel wäre: Wenn jemand von einem Angreifer mit einem Messer bedroht wird und sich mit einem Schlag zur Wehr setzt, um den Angriff abzuwehren, könnte dies als Notwehr gemäß § 32 StGB gelten.