Ja – ein Bevollmächtigter kann eine Wohnung kündigen, wenn die Vollmacht diese Erklärung abdeckt und der Vermieter die Vertretung erkennen kann. Entscheidend ist nicht der Titel &...
Der Beirat, Herr Schulz, wird hiermit ermächtigt, den Verwaltervertrag sowie die Verwaltervollmacht zu unterzeichnen.
Antwort vomDer Beirat, vertreten durch Herrn Schulz, wird hiermit ausdrücklich ermächtigt, den Verwaltervertrag sowie die Verwaltervollmacht in vollem Umfang zu unterzeichnen.