Im Tarifrecht und im Kontext von Arbeitskämpfen gibt es verschiedene wichtige Begriffe. Hier sind einige davon: 1. **Tarifvertrag**: Ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere Regelungen festlegt. 2. **Tarifautonomie**: Das Recht der Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften), ohne staatliche Eingriffe Tarifverträge auszuhandeln. 3. **Gewerkschaft**: Eine Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt und sich für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne einsetzt. 4. **Arbeitgeberverband**: Eine Vereinigung von Arbeitgebern, die gemeinsame Interessen vertritt und Tarifverhandlungen führt. 5. **Streik**: Eine kollektive Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, meist im Rahmen von Tarifverhandlungen. 6. **Betriebsrat**: Ein Gremium von Arbeitnehmervertretern in einem Unternehmen, das die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. 7. **Schlichtungsverfahren**: Ein Verfahren zur Beilegung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, oft durch einen neutralen Dritten. 8. **Tarifkonflikt**: Ein Streit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Inhalte eines Tarifvertrags. 9. **Lohn- und Gehaltstarifvertrag**: Ein Tarifvertrag, der spezifisch die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer regelt. 10. **Manteltarifvertrag**: Ein Tarifvertrag, der allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen festlegt. Diese Begriffe sind zentral für das Verständnis von Tarifverhandlungen und den damit verbundenen Arbeitskämpfen.