Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen, wie dem deutschen, gibt es jedoch Ausnahmen. Hier sind einige Beis... [mehr]
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet mit dem Tod. Es gibt zwei Hauptarten der Rechtsfähigkeit: 1. **Natürliche Personen**: Alle Menschen sind von Geburt an rechtsfähig. Sie können Rechte erwerben, wie z.B. Eigentum, und Pflichten eingehen, wie z.B. Verträge abschließen. 2. **Juristische Personen**: Diese sind Organisationen oder Institutionen, die durch das Gesetz als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt sind, wie z.B. Unternehmen oder Vereine. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt in der Regel mit der Eintragung ins Handelsregister oder einer ähnlichen Form der Anerkennung. Die Rechtsfähigkeit ist ein grundlegendes Konzept im Zivilrecht, da sie die Grundlage für die rechtliche Handlungsfähigkeit bildet.
Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen, wie dem deutschen, gibt es jedoch Ausnahmen. Hier sind einige Beis... [mehr]