Ja, es gibt bestimmte Befreiungen für den Konsolidierungskreis im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Kleinere Unternehmen, die unter bestimmten Schwellenwerten liegen, können von den umfassenden Berichtspflichten ausgenommen sein. Zudem können Unternehmen, die bereits nach anderen Standards berichten, unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von den Anforderungen der CSRD befreit werden. Es ist wichtig, die spezifischen Kriterien und Schwellenwerte zu prüfen, um festzustellen, ob eine Befreiung möglich ist.