Wenn du und deine Kinder das Erbe nach dem Tod deiner Eltern ausgeschlagen habt, seid ihr rechtlich nicht die Erben und übernehmt somit grundsätzlich auch keine Verpflichtungen aus dem Nachl... [mehr]
Wenn ein Kind den Tod eines Elternteils zunächst nicht mitbekommt, kann es trotzdem unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, für die Beerdigungskosten aufzukommen. In Deutschland regelt das Bestattungsgesetz der jeweiligen Bundesländer, wer bestattungspflichtig ist. In der Regel sind dies die nächsten Angehörigen, also auch Kinder. **Folgende Punkte sind dabei wichtig:** 1. **Informationspflicht:** Behörden (z.B. Standesamt, Ordnungsamt) oder das Bestattungsunternehmen versuchen in der Regel, die nächsten Angehörigen zu informieren. Wenn das Kind nicht erreichbar ist oder nichts vom Tod erfährt, kann es passieren, dass die Beerdigung zunächst von der Gemeinde oder anderen Angehörigen organisiert und bezahlt wird. 2. **Kostenerstattung:** Die Gemeinde oder derjenige, der die Beerdigung bezahlt hat, kann die Kosten später von den bestattungspflichtigen Angehörigen (also auch vom Kind) zurückfordern. Das gilt auch dann, wenn das Kind erst nachträglich vom Tod erfährt. 3. **Erbenhaftung:** Wenn das Kind Erbe ist, haftet es grundsätzlich auch für die Nachlassverbindlichkeiten, wozu auch die Beerdigungskosten zählen. Selbst wenn das Kind das Erbe ausschlägt, bleibt es in der Regel bestattungspflichtig, aber nicht mehr zahlungspflichtig, wenn es nicht mehr Erbe ist. 4. **Sozialbestattung:** Wenn das Kind finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann beim Sozialamt eine sogenannte Sozialbestattung beantragt werden. Das Amt prüft dann die finanzielle Situation und übernimmt ggf. die Kosten. **Fazit:** Auch wenn das Kind den Tod des Elternteils zunächst nicht mitbekommt, kann es im Nachhinein zur Kostenerstattung herangezogen werden. Es empfiehlt sich, im Todesfall eines Elternteils möglichst schnell Kontakt zu den zuständigen Behörden aufzunehmen, um Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/bestattung/bestattung_node.html) oder bei den [Verbraucherzentralen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/verbraucherschutz/bestattung/bestattungspflicht-und-bestattungskosten-12813).
Wenn du und deine Kinder das Erbe nach dem Tod deiner Eltern ausgeschlagen habt, seid ihr rechtlich nicht die Erben und übernehmt somit grundsätzlich auch keine Verpflichtungen aus dem Nachl... [mehr]
Ob ein Elternteil, der selbst psychisch krank ist, als Betreuer bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein psychisch erkrankter Elterntei... [mehr]