Die schuldbefreiende Wirkung bedeutet, dass eine Schuld oder Verbindlichkeit durch eine bestimmte Handlung oder Erfüllung erlischt. Das heißt, der Schuldner hat seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger vollständig erfüllt und ist somit von weiteren Ansprüchen befreit. Dies kann beispielsweise durch Zahlung, Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung geschehen.