Was bedeutet § 217 SGB I?

Antwort vom

§ 217 des Sozialgesetzbuches (SGB) I existiert nicht. Das SGB I umfasst lediglich die §§ 1 bis 83. Möglicherweise liegt ein Tippfehler oder ein Missverständnis vor. Es könnte hilfreich sein, die genaue Fragestellung oder den Kontext zu überprüfen, um die richtige Information zu finden.

Verwandte Fragen

Welches Gesetz regelt in Deutschland die Zahlungspflicht bei Krankenversicherungspflicht?

Die Zahlungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung steht vor allem im SGB V: Entscheidend ist § 223 SGB V zur Beitragspflicht; wer die Beiträge tragen muss, regeln ergänzend in...