Die Zahlungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung steht vor allem im SGB V: Entscheidend ist § 223 SGB V zur Beitragspflicht; wer die Beiträge tragen muss, regeln ergänzend in...
Was bedeutet § 217 SGB I?
Antwort vom§ 217 des Sozialgesetzbuches (SGB) I existiert nicht. Das SGB I umfasst lediglich die §§ 1 bis 83. Möglicherweise liegt ein Tippfehler oder ein Missverständnis vor. Es könnte hilfreich sein, die genaue Fragestellung oder den Kontext zu überprüfen, um die richtige Information zu finden.