Wo ist geregelt, dass Beamte auch bei langer Krankheit ihr volles Gehalt beziehen?

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Die Regelungen zur Besoldung von Beamten im Krankheitsfall sind im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie in den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen festgelegt. In der Regel erhalten Beamte während einer längeren Krankheit weiterhin ihr volles Gehalt, in der Regel für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Danach kann eine reduzierte Besoldung oder eine andere Regelung greifen, abhängig von den spezifischen Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen im entsprechenden Besoldungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen.

Kategorie: Recht Tags: Beamte Gehalt Krankheit

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