Ja, das Gewohnheitsrecht kann bei Erbschaftsstreitigkeiten eine Rolle spielen, insbesondere in Fällen, in denen gesetzliche Regelungen unklar sind oder nicht direkt anwendbar sind. Gewohnheitsrec... [mehr]
Bankauskünfte über einen Verstorbenen können in der Regel nur von den Erben oder den bevollmächtigten Personen angefordert werden. Dazu ist es notwendig, einen Erbschein oder eine Vollmacht vorzulegen, die das Recht zur Einsichtnahme in die Kontoinformationen bestätigt. Die Bank hat die Pflicht, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und wird daher keine Auskünfte an unbefugte Personen erteilen. Es ist ratsam, sich direkt an die betreffende Bank zu wenden, um die genauen Anforderungen und den Ablauf zu klären.
Ja, das Gewohnheitsrecht kann bei Erbschaftsstreitigkeiten eine Rolle spielen, insbesondere in Fällen, in denen gesetzliche Regelungen unklar sind oder nicht direkt anwendbar sind. Gewohnheitsrec... [mehr]
In solchen Fällen ist es wichtig, die Erbregelungen die individuellen Vereinbarungen zwischen den Erben zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollten alle Erben fair behandelt werden. Wenn... [mehr]