Bankauskünfte eines Verstorbenen?

Antwort

Bankauskünfte über einen Verstorbenen können in der Regel nur von den Erben oder den bevollmächtigten Personen angefordert werden. Dazu ist es notwendig, einen Erbschein oder eine Vollmacht vorzulegen, die das Recht zur Einsichtnahme in die Kontoinformationen bestätigt. Die Bank hat die Pflicht, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und wird daher keine Auskünfte an unbefugte Personen erteilen. Es ist ratsam, sich direkt an die betreffende Bank zu wenden, um die genauen Anforderungen und den Ablauf zu klären.

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