Worum geht es in diesem Urteil: BAG, Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 278/16?

Antwort vom

In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 278/16 ging es um die Frage der Vergütung von Überstunden und die Auslegung von Arbeitsverträgen. Das Gericht entschied, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag, die Überstunden nicht ausdrücklich vergütet, nicht automatisch bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf die Vergütung von Überstunden verzichtet. Es wurde klargestellt, dass eine solche Regelung nur dann wirksam ist, wenn sie klar und eindeutig formuliert ist und der Arbeitnehmer über die Bedingungen der Überstundenvergütung informiert wurde. Das Urteil hat somit Bedeutung für die rechtliche Bewertung von Arbeitsverträgen und die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Vergütung von Überstunden.

Kategorie: Recht Tags: Urteil BAG Arbeitsrecht

Verwandte Fragen

Darf ich während einer Krankschreibung Bildungsurlaub machen?

Nein – während einer Krankschreibung solltest du grundsätzlich keinen Bildungsurlaub antreten, wenn du wegen der Krankheit an der Maßnahme nicht teilnehmen kannst; dann „ve...

Sind alle Personen, die aufgrund eines Dienstvertrags tätig sind, Arbeitnehmer/innen?

Nein. Wer aufgrund eines Dienstvertrags arbeitet, ist nicht automatisch Arbeitnehmer. Entscheidend ist nicht der Vertragsname, sondern ob die Person persönlich abhängig und weisungsgebunden...

Darf ein deutsches Unternehmen von einem französischen Bewerber eine Geburtsurkunde verlangen?

Eine Geburtsurkunde schon im Bewerbungsverfahren innerhalb von 3 Tagen zu verlangen, ist in der Regel nicht normal und oft auch nicht erforderlich. Der Bewerber muss so ein Dokument nicht vorschnell s...