Wann ist der Ausschluss der Gewährleistung für andere Schäden oder Mängel wirksam?

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Der Ausschluss der Gewährleistung kann in bestimmten Fällen wirksam sein, wenn er klar und deutlich formuliert ist und die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. In Deutschland ist der Ausschluss der Gewährleistung insbesondere bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingeschränkt. Hier sind einige wichtige Punkte: 1. **Verbraucherschutz**: Bei Verträgen mit Verbrauchern ist ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung in der Regel unzulässig. Es kann jedoch eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. 2. **Vertragliche Vereinbarungen**: Bei Verträgen zwischen Unternehmern kann die Gewährleistung unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden, solange dies im Vertrag klar geregelt ist. 3. **Mängelanzeige**: Der Ausschluss der Gewährleistung kann auch dann unwirksam sein, wenn der Verkäufer den Käufer nicht ordnungsgemäß über die Mängel informiert hat oder wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. 4. **Besondere Umstände**: In bestimmten Fällen, wie bei gebrauchten Waren, kann die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies im Vertrag festgehalten wird. Es ist wichtig, die genauen Formulierungen und den Kontext des jeweiligen Vertrages zu berücksichtigen, um die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses zu beurteilen.

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