Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) kann ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn der Bieter im Rahmen der Aufklärung keine erforderlichen Informationen liefert. Der Grund hierfür liegt in der Notwendigkeit, dass der Auftraggeber alle relevanten Informationen benötigt, um die Eignung und die Leistungsfähigkeit des Bieters sowie die Angemessenheit des Angebots zu überprüfen. Wenn der Bieter diese Informationen nicht bereitstellt, kann der Auftraggeber nicht sicherstellen, dass der Bieter die Anforderungen erfüllt, was zu einem Ausschluss des Angebots führen kann.