Kann bei einem vorläufigen Führerscheinentzug eine Ausnahmeregelung getroffen werden, um einen Pflegedienst aufrechtzuerhalten?

Antwort

In Deutschland kann bei einem vorläufigen Führerscheinentzug in bestimmten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um beispielsweise einen Pflege- oder Dienstleistungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Dies hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, wie der Art des Führerscheinentzuges und den Gründen dafür. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständige Führerscheinstelle oder an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung zu klären.

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