In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Schweiz und Frankreich haben ein bilaterales Auslieferungsabkommen, das auch Straftaten wie Fahrerflucht umfassen kann. Die Auslieferung erfolgt jedoch nicht automatisch und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Straftat und den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verfahren.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...