Gibt es ein Auslieferungsabkommen wegen Fahrerflucht zwischen der Schweiz und Frankreich?

Antwort

Ja, die Schweiz und Frankreich haben ein bilaterales Auslieferungsabkommen, das auch Straftaten wie Fahrerflucht umfassen kann. Die Auslieferung erfolgt jedoch nicht automatisch und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Straftat und den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verfahren.

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