In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
Die Auskunftspflicht eines Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten umfasst mehrere Aspekte. Ein Erbe muss den Pflichtteilsberechtigten umfassend über den Nachlass informieren, damit diese ihren Pflichtteilsanspruch berechnen können. Konkret beinhaltet Auskunftspflicht: 1. **Er eines Nachlassverzeichnisses**: Der Erbe muss ein Verzeichnis aller Nachlassgegenstände und Verbindlichkeiten erstellen. Dazu gehören Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Schmuck, Kunstwerke, Schulden und andere Vermögenswerte. 2. **Bewertung des Nachlasses**: Die im Nachlassverzeichnis aufgeführten Gegenstände müssen bewertet werden. Dies kann durch Schätzungen oder Gutachten erfolgen. 3. **Herausgabe von Unterlagen**: Der Erbe muss alle relevanten Unterlagen, wie Kontoauszüge, Wertpapierdepots, Grundbuchauszüge und Schuldenverzeichnisse, zur Verfügung stellen. 4. **Eidesstattliche Versicherung**: In bestimmten Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses an Eides statt versichert. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch korrekt berechnen und geltend machen können.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellun... [mehr]