Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Nein, das ist nicht korrekt. Die Pflicht zum Aushang des Mutterschutzgesetzes gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der weiblichen Mitarbeiterinnen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle im Betrieb auszuhängen oder in sonstiger Weise bekannt zu machen, damit alle Mitarbeiterinnen darüber informiert sind.
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Eine Handelsregisternummer benötigt jedes Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist. Dazu zählen in Deutschland insbesondere: - Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschr&... [mehr]