Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Nein, das ist nicht korrekt. Die Pflicht zum Aushang des Mutterschutzgesetzes gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der weiblichen Mitarbeiterinnen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle im Betrieb auszuhängen oder in sonstiger Weise bekannt zu machen, damit alle Mitarbeiterinnen darüber informiert sind.
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]