Ist die Pflicht des Aushangs zum Mutterschutzgesetz nur für Unternehmen mit mindestens 3 weiblichen Mitarbeiterinnen gültig?

Antwort

Nein, das ist nicht korrekt. Die Pflicht zum Aushang des Mutterschutzgesetzes gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der weiblichen Mitarbeiterinnen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle im Betrieb auszuhängen oder in sonstiger Weise bekannt zu machen, damit alle Mitarbeiterinnen darüber informiert sind.

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