Wird ein Auftragsverarbeiter bei Unterauftragnehmerverwendung verantwortlicher Datenverarbeiter?

Antwort

Ein Auftragsverarbeiter bleibt auch bei der Einbindung eines Unterauftragnehmers grundsätzlich verantwortlich für die Verarbeitung der Daten. Nach der Datenschutz-GrundverordnungDSGVO) ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer die gleichen Datenschutzstandards einhält. Der Auftragsverarbeiter muss daher sicherstellen, dass im Vertrag mit dem Unterauftragnehmer entsprechende Regelungen getroffen werden, die den Schutz der personenbezogenen Daten garantieren. Im Falle von Datenschutzverletzungen kann der Auftragsverarbeiter haftbar gemacht werden, auch wenn die Verarbeitung durch den Unterauftragnehmer erfolgt.

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