Was versteht man unter Aufsichtspflicht in der sozialen Arbeit?

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In der sozialen Arbeit bezieht sich die Aufsichtspflicht auf die Verantwortung von Fachkräften, die Sicherheit und das Wohl der ihnen anvertrauten Personen zu gewährleisten. Dies umfasst die Überwachung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen Personen, um sie vor Gefahren zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern. Die Aufsichtspflicht beinhaltet auch die Pflicht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle oder Schäden zu verhindern, und bei Bedarf einzugreifen, um Gefahren abzuwenden.

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