Wo ist die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes geregelt?

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Die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Insbesondere § 80 VwGO behandelt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte. Hier ist der Link zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): [Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html)