Deine Frage ist etwas unklar formuliert. Das Grundstücksrecht regelt grundsätzlich die rechtlichen Beziehungen an Grundstücken, insbesondere Eigentum, Besitz, Belastungen (wie Grundschu...
Die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Insbesondere § 80 VwGO behandelt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte. Hier ist der Link zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): [Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html)
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Deine Frage ist etwas unklar, da der Kontext fehlt. Grundsätzlich gibt es keine allgemeingültige Regel, die besagt, dass es nicht fünfmal derselbe Stuhl sein darf. Ob das erlaubt oder s...