Wo ist die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes geregelt?

Antwort

Die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Insbesondere ยง 80 VwGO behandelt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte. Hier ist der Link zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): [Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html)

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