Die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Insbesondere § 80 VwGO behandelt... [mehr]
Die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Insbesondere § 80 VwGO behandelt... [mehr]