Ein Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich nicht einfach am Telefon beantragt werden. Ein solcher Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen den Vertrag unterschreiben. Es ist jedoch möglich, am Telefon die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Aufhebungsvertrag zu besprechen und die Details zu klären, bevor der schriftliche Vertrag erstellt und unterzeichnet wird.