Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen einen festgelegten Zweck verfolgt. Dieser Zweck kann gemeinnützig, mildtätig, kirchlich, wissenschaftlich, kulturell oder privatnützig sein. Das Vermögen der Stiftung bleibt in der Regel dauerhaft erhalten und die Erträge daraus werden zur Verwirklichung des Stiftungszwecks verwendet. Typische Aufgaben einer Stiftung sind zum Beispiel: - Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst oder Kultur - Unterstützung von Bedürftigen oder sozialen Projekten - Umwelt- und Naturschutz - Vergabe von Stipendien oder Preisen Stiftungen handeln dabei unabhängig und werden von einem Stiftungsrat oder Vorstand verwaltet, der sicherstellt, dass das Vermögen im Sinne des Stifters eingesetzt wird.