In Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist für Kontoeröffnungsunterlagen bei Kreditinstituten in der Regel zehn Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung beendet wurde. Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO).