Das Recht auf eine Nationalität ist im Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert. Die AEMR wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedet. Artikel 15 besagt: 1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Die AEMR ist zwar kein rechtlich bindendes Dokument, hat aber großen Einfluss auf internationale Menschenrechtsstandards und nationale Gesetzgebungen.