Zu welchem Artikel im Grundrecht gehört das Recht auf ein faires Verfahren?

Antwort

Das Recht auf ein faires Verfahren ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 103 Absatz 1 verankert. Dort heißt es: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."

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