Zu welchem Artikel im Grundrecht gehört das Recht auf ein faires Verfahren?
Antwort vomDas Recht auf ein faires Verfahren ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 103 Absatz 1 verankert. Dort heißt es: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."