Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]
Das Recht auf ein faires Verfahren ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 103 Absatz 1 verankert. Dort heißt es: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]
Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]