Fasse Artikel 9 der Grundrechte kurz zusammen.

Antwort

Artikel 9 der Grundrechte der Europäischen Union schützt das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Er garantiert, dass jeder das Recht hat, seine Religion oder Überzeugung zu wählen und zu praktizieren, sowie das Recht, seine Meinung zu äußern. Einschränkungen dieser Rechte sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, etwa wenn sie gesetzlich festgelegt sind und einem legitimen Ziel dienen, wie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der Rechte anderer.

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