Artikel 9 Grundgesetz?

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Artikel 9 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland behandelt die Vereinigungsfreiheit. Er lautet: 1. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. 2. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. 3. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig; hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Weitere Informationen sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nachzulesen: [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html).

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