Was steht in Artikel 6 des Grundgesetzes?

Antwort vom

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit dem Schutz von Ehe und Familie sowie den Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern. Der Artikel lautet im Wortlaut: 1. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. 2. und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 3. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. 4. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. 5. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Dieser Artikel betont die Bedeutung von Ehe und Familie und stellt sicher, dass der Staat diese Institutionen schützt und unterstützt.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie unterscheiden sich Grundgesetz und Menschenrechtserklärung 1948 im Umgang mit Homosexuellen?

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...