Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt das Recht auf Freizügigkeit. Er besagt, dass jeder Deutsche das Recht hat, seinen Wohnsitz und Aufenthaltsort innerhalb des Bund... [mehr]
Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland wird als "Artikel 20 GG" bezeichnet und trägt den Titel "Staatsstrukturprinzipien". Dieser Artikel legt grundlegende Prinzipien für den Staatsaufbau fest, darunter: 1. **Demokratie**: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. 2. **Rechtsstaatlichkeit**: Deutschland ist ein Rechtsstaat, was bedeutet, dass die Ausübung der Staatsgewalt an das Recht gebunden ist und die Rechte der Bürger geschützt werden. 3. **Bundesstaatlichkeit**: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus mehreren Bundesländern besteht, die eigene Kompetenzen und Rechte haben. 4. **Sozialstaatlichkeit**: Der Staat hat die Aufgabe, soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Lebensbedingungen der Bürger zu verbessern. 5. **Ewigkeitsklausel**: Artikel 20 enthält eine Ewigkeitsklausel, die besagt, dass die in diesem Artikel festgelegten Prinzipien nicht durch Änderungen des Grundgesetzes aufgehoben werden können. Diese Prinzipien bilden das Fundament der politischen Ordnung in Deutschland und sichern die demokratische und rechtsstaatliche Struktur des Landes.
Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt das Recht auf Freizügigkeit. Er besagt, dass jeder Deutsche das Recht hat, seinen Wohnsitz und Aufenthaltsort innerhalb des Bund... [mehr]
Artikel 13 bezieht sich in der Regel auf das Urrecht, insbesondere im Kontext der EU-Urheberrechtsreform. Wenn dieser Artikel verletzt wird, können verschiedene rechtliche Konsequenzen folgen, da... [mehr]