Was regelt Artikel 14 des Grundgesetzes?

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Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit dem Eigentum und dessen Schutz. Der Artikel lautet: 1. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. 2. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. 3. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Dieser Artikel stellt sicher, dass Eigentum in Deutschland geschützt ist, aber auch, dass es im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden soll und unter bestimmten Bedingungen enteignet werden kann.

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