Was besagt Artikel 12 des Grundgesetzes?
Antwort vomArtikel 12 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit der Berufsfreiheit. Er lautet: 1. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. 2. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. 3. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Dieser Artikel schützt die Freiheit der Berufswahl und die Freiheit, einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstätte zu wählen, und stellt sicher, dass Zwangsarbeit nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen erlaubt ist.