Arten von Personengesellschaften?

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Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften, die sich in ihrer rechtlichen Struktur und den Haftungsbedingungen unterscheiden. Die wichtigsten Arten sind: 1. **Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)**: Eine einfache Form der Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. 2. **Offene Handelsgesellschaft (OHG)**: Eine Gesellschaft, die für den Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet wird. Auch hier haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. 3. **Kommanditgesellschaft (KG)**: Diese Gesellschaft besteht aus mindestens einem Komplementär, der unbeschränkt haftet, und einem oder mehreren Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. 4. **Partnerschaftsgesellschaft (PartG)**: Eine spezielle Form für Freiberufler, die gemeinsam arbeiten. Die Haftung kann je nach Vereinbarung unterschiedlich geregelt sein. Jede dieser Gesellschaftsformen hat ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Implikationen.

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