Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach d... [mehr]
Verbotene Eigenmacht bezieht sich auf das eigenmächtige Handeln einer Person, das gegen das Recht eines anderen verstößt. Es gibt zwei Hauptarten von verbotener Eigenmacht: 1. **Besitzstörung**: Dies tritt auf, wenn jemand den Besitz einer Sache stört, ohne den Besitzer vollständig zu verdrängen. Ein Beispiel wäre, wenn jemand wiederholt auf einem Grundstück parkt, das ihm nicht gehört, und damit den rechtmäßigen Besitzer in der Nutzung seines Eigentums beeinträchtigt. 2. **Besitzentziehung**: Dies liegt vor, wenn jemand den rechtmäßigen Besitzer vollständig aus dem Besitz einer Sache verdrängt. Ein Beispiel wäre, wenn jemand ein Auto stiehlt oder ein Grundstück widerrechtlich besetzt. Beide Formen der verbotenen Eigenmacht sind nach deutschem Recht unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach d... [mehr]
Im Lieferrecht, insbesondere im deutschen Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB), gibt es verschiedene Arten von Mängeln, die bei der Lieferung einer Sache auftreten können. Die wichtigsten Ma... [mehr]
Der Begriff „Mangel“ wird häufig im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Sachen, Dienstleistungen oder Verträgen. Es gibt verschie... [mehr]