Welche Arten von verbotener Eigenmacht gibt es?

Antwort

Verbotene Eigenmacht bezieht sich auf das eigenmächtige Handeln einer Person, das gegen das Recht eines anderen verstößt. Es gibt zwei Hauptarten von verbotener Eigenmacht: 1. **Besitzstörung**: Dies tritt auf, wenn jemand den Besitz einer Sache stört, ohne den Besitzer vollständig zu verdrängen. Ein Beispiel wäre, wenn jemand wiederholt auf einem Grundstück parkt, das ihm nicht gehört, und damit den rechtmäßigen Besitzer in der Nutzung seines Eigentums beeinträchtigt. 2. **Besitzentziehung**: Dies liegt vor, wenn jemand den rechtmäßigen Besitzer vollständig aus dem Besitz einer Sache verdrängt. Ein Beispiel wäre, wenn jemand ein Auto stiehlt oder ein Grundstück widerrechtlich besetzt. Beide Formen der verbotenen Eigenmacht sind nach deutschem Recht unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kategorie: Recht Tags: Verbotene Eigenmacht Arten
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