Rechtsgeschäfte sind Handlungen, die darauf abzielen, eine rechtliche Wirkung herbeizuführen. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsgeschäften, die sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden lassen: 1. **Einseitige Rechtsgeschäfte**: - **Willenserklärung einer Person**: Hierbei genügt die Willenserklärung einer einzigen Person, um eine rechtliche Wirkung zu erzielen. Beispiele sind das Testament oder die Kündigung eines Arbeitsvertrages. 2. **Zweiseitige Rechtsgeschäfte (Verträge)**: - **Willenserklärungen von mindestens zwei Personen**: Diese Art von Rechtsgeschäft erfordert die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei Parteien. Beispiele sind Kaufverträge, Mietverträge und Arbeitsverträge. 3. **Mehrseitige Rechtsgeschäfte**: - **Willenserklärungen von mehr als zwei Personen**: Diese Rechtsgeschäfte erfordern die Willenserklärungen von mehreren Parteien. Ein Beispiel ist die Gründung einer Gesellschaft. 4. **Verpflichtungsgeschäfte**: - **Begründung von Pflichten**: Diese Rechtsgeschäfte begründen Pflichten für die beteiligten Parteien. Ein Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe der Ware und den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises. 5. **Verfügungsgeschäfte**: - **Änderung von Rechten**: Diese Rechtsgeschäfte ändern unmittelbar bestehende Rechte. Ein Beispiel ist die Übereignung einer Sache, bei der das Eigentum an einer Sache übertragen wird. 6. **Entgeltliche Rechtsgeschäfte**: - **Leistung gegen Gegenleistung**: Hierbei erbringt jede Partei eine Leistung gegen eine Gegenleistung. Ein klassisches Beispiel ist der Kaufvertrag, bei dem Ware gegen Geld getauscht wird. 7. **Unentgeltliche Rechtsgeschäfte**: - **Leistung ohne Gegenleistung**: Bei diesen Rechtsgeschäften erbringt eine Partei eine Leistung ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Ein Beispiel ist die Schenkung. 8. **Formfreie Rechtsgeschäfte**: - **Keine besondere Form erforderlich**: Diese Rechtsgeschäfte können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, ohne dass eine besondere Form vorgeschrieben ist. 9. **Formgebundene Rechtsgeschäfte**: - **Besondere Form erforderlich**: Hierbei ist eine bestimmte Form vorgeschrieben, wie z.B. die notarielle Beurkundung bei Grundstückskaufverträgen. Diese Unterscheidungen helfen dabei, die verschiedenen Arten von Rechtsgeschäften zu verstehen und korrekt anzuwenden.