Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach d... [mehr]
Es gibt zwei Hauptarten der Prok: 1. **zelprokura**: Bei der Einzelprokura ist eine Person ( Prokurist) befugt, im Namen des Unternehmens allein zu handeln. Diese Art Prokura ermöglicht es dem Prokuristen, Verträge abzuschließen und rechtliche Entscheidungen ohne Zustimmung anderer Personen im Unternehmen zu treffen. Die Einzelprokura ist besonders vorteilhaft, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind. 2. **Gesamtprokura**: Bei der Gesamtprokura müssen mehrere Prokuristen gemeinsam handeln, um rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Das bedeutet, dass mindestens zwei Prokuristen zusammen unterschreiben müssen, um einen Vertrag abzuschließen oder eine rechtliche Handlung vorzunehmen. Diese Art der Prokura bietet eine zusätzliche Sicherheit, da sie die Kontrolle über wichtige Entscheidungen innerhalb des Unternehmens stärkt. Beide Arten der Prokura müssen im Handelsregister eingetragen werden, um ihre Gültigkeit zu erlangen.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach d... [mehr]
Im Lieferrecht, insbesondere im deutschen Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB), gibt es verschiedene Arten von Mängeln, die bei der Lieferung einer Sache auftreten können. Die wichtigsten Ma... [mehr]
Der Begriff „Mangel“ wird häufig im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Sachen, Dienstleistungen oder Verträgen. Es gibt verschie... [mehr]