Für welchen Personenkreis gilt das Arbeitszeitgesetz?

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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dazu zählen sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und Praktikanten. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Soldaten oder Selbstständige, die nicht unter das Gesetz fallen. Zudem können in bestimmten Branchen oder für bestimmte Tätigkeiten abweichende Regelungen gelten.

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