Arbeitsvertrag Pflichten BGB?

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Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Pflichten aus einem Arbeitsvertrag hauptsächlich in den §§ 611a bis 630 geregelt. Hier sind einige der wesentlichen Pflichten: 1. **Pflichten des Arbeitnehmers:** - **Arbeitspflicht (§ 611a BGB):** Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. - **Treuepflicht:** Der Arbeitnehmer muss die Interessen des Arbeitgebers wahren und darf keine Handlungen vornehmen, die dem Arbeitgeber schaden könnten. - **Gehorsamspflicht:** Der Arbeitnehmer muss den Weisungen des Arbeitgebers folgen, soweit diese im Rahmen des Arbeitsvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen liegen. 2. **Pflichten des Arbeitgebers:** - **Vergütungspflicht (§ 611a BGB):** Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. - **Fürsorgepflicht:** Der Arbeitgeber muss die Gesundheit und das Wohlbefinden des Arbeitnehmers schützen, z.B. durch Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. - **Beschäftigungspflicht:** Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer beschäftigen, soweit dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Weitere Details und spezifische Regelungen können in den genannten Paragraphen des BGB nachgelesen werden. Hier ist der Link zum Bürgerlichen Gesetzbuch: [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/).

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