Welches Arbeitsgericht ist für die Arbeitgeberniederlassung in Garching bei München zuständig?
Antwort
Für die Arbeitgeberniederlassung in Garching bei München ist das Arbeitsgericht München zuständig. In der Regel ist das Arbeitsgericht am Wohnsitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers zuständig.