Welches Arbeitsgericht ist für die Arbeitgeberniederlassung in Garching bei München zuständig?

Antwort vom

Für die Arbeitgeberniederlassung in Garching bei München ist das Arbeitsgericht München zuständig. In der Regel ist das Arbeitsgericht am Wohnsitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers zuständig.

Verwandte Fragen

Wo meldet man in München Missstände bei der Wohnungsvermietung offiziell?

In München meldest du Missstände bei der Wohnungsvermietung nicht an eine einzige Stelle, sondern an die zuständige Fachstelle je nach Problem: illegale Zweckentfremdung an den Fachbere...