Ein Aufhebungsvertrag wird in der Regel von beiden Parteien unterschrieben, also vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer. Es ist jedoch möglich, dass in bestimmten Fällen mehrere Arbeitgeber beteiligt sind, beispielsweise bei einem Unternehmenswechsel oder einer Fusion. In solchen Fällen müssten alle beteiligten Arbeitgeber den Vertrag unterzeichnen.