Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
In Deutschland hat ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist und eine entsprechende Krankmeldung vorlegt, grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlen muss. Wenn der Arbeitgeber dennoch Geld streicht, könnte dies rechtlich problematisch sein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die zu einer Kürzung oder Streichung des Gehalts führen können, wie z.B. bei unentschuldigtem Fehlen oder wenn der Arbeitnehmer gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und die rechtlichen Möglichkeiten zu klären.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...