Es gibt in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Frist, wie lange vorher dein Arbeitgeber dir sagen muss, ob ein befristeter Vertrag verlängert oder entfristet wird. Läuft die Bef...
Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung die Wünsche des Arbeitnehmers nicht berücksichtigen.
Antwort vomDas ist korrekt. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Allerdings muss er bei der Festlegung des Urlaubs die gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls tarifliche Regelungen beachten. Zudem sollte der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers, soweit möglich, in angemessenem Maße berücksichtigen, insbesondere wenn diese rechtzeitig geäußert werden. Ein einvernehmlicher Urlaub ist oft im Interesse beider Parteien.