Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung die Wünsche des Arbeitnehmers nicht berücksichtigen.

Antwort vom

Das ist korrekt. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Allerdings muss er bei der Festlegung des Urlaubs die gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls tarifliche Regelungen beachten. Zudem sollte der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers, soweit möglich, in angemessenem Maße berücksichtigen, insbesondere wenn diese rechtzeitig geäußert werden. Ein einvernehmlicher Urlaub ist oft im Interesse beider Parteien.

Verwandte Fragen

Wie früh muss der Arbeitgeber bei einem befristeten Arbeitsvertrag mitteilen, ob er verlängert oder entfristet?

Es gibt in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Frist, wie lange vorher dein Arbeitgeber dir sagen muss, ob ein befristeter Vertrag verlängert oder entfristet wird. Läuft die Bef...

Darf ein Arbeitgeber beim früheren Arbeitgeber über einen Bewerber Informationen einholen?

Ja, aber nicht grenzenlos: Den aktuellen Arbeitgeber darf ein neuer Arbeitgeber ohne deine Einwilligung grundsätzlich nicht kontaktieren; bei früheren Arbeitgebern ist eine Nachfrage eher zu...

Ab wann kann häufige Krankheit zur Kündigung führen?

Nein: Es gibt keine feste Grenze nach dem Motto „sechs Wochen krank pro Jahr = Kündigung erlaubt“. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist in Deutschland erst dann wirksam, wenn zu...

Welche Nachteile hat ein Antrag auf Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung für Arbeitnehmer?

Ein Antrag auf Gleichstellung bringt für Arbeitnehmer meist mehr Schutz als Nachteile; der wichtigste mögliche Nachteil ist, dass du rechtlich nicht alle Vorteile eines anerkannten Schwerbeh...

Darf ein Arbeitgeber Notizen über Mitarbeiter machen?

Ja, aber nur, wenn die Notizen für das Arbeitsverhältnis erforderlich, sachlich richtig und verhältnismäßig sind. Private „Schattenakten“, wertende Beobachtungen...