Ja, die Aufnahme einer Anzeige bei einer kommunalen Polizeidienststelle wird als Verwaltungshandeln betrachtet. Verwaltungshandeln umfasst alle Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung, die darauf abzielen, Gesetze und Vorschriften durchzusetzen und öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen durch die Polizei.