Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Grundsätzlich hängt der Auskunftsanspruch von Anwohnern davon ab, um welche Auskunft es sich handelt und gegenüber welcher Stelle sie geltend gemacht wird. Beispiele: - **Behördliche Auskünfte:** In vielen Fällen haben Anwohner nach den Informationsfreiheitsgesetzen (z.B. [IFG des Bundes](https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/)) oder den jeweiligen Landesgesetzen Anspruch auf Auskunft von Behörden, etwa zu Bauvorhaben, Umweltbelastungen oder Lärmschutz. - **Datenschutz:** Nach der Datenschutz-Grundverordnung ([DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/)) haben Personen ein Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. - **Nachbarschaftsrecht:** Im Rahmen des Nachbarschaftsrechts können Anwohner unter bestimmten Umständen Auskünfte von Nachbarn oder Eigentümern verlangen, z.B. über geplante Bauarbeiten. Ob ein Anspruch besteht, hängt also vom jeweiligen Sachverhalt und der Rechtsgrundlage ab. Für eine genauere Antwort wäre es hilfreich, zu wissen, auf welche Art von Auskunft du dich beziehst.