Ob du zwei Rechnungen vom Anwalt erhältst, hängt davon ab, wie dein Anwalt die Angelegenheiten abgerechnet hat. Grundsätzlich gilt: - **Trennungsunterhalt** und **Scheidung** sind rechtlich zwei verschiedene Verfahren. - Anwälte rechnen in der Regel für jedes Verfahren separat ab, da unterschiedliche Gegenstandswerte und Gebühren anfallen. - Wenn beide Angelegenheiten (Trennungsunterhalt und Scheidung) im selben Verfahren und in einem Zuge verhandelt und abgeschlossen wurden, kann es sein, dass der Anwalt eine gemeinsame Rechnung stellt, in der beide Angelegenheiten aufgeführt sind. - Häufiger ist es jedoch, dass du **zwei getrennte Rechnungen** erhältst: eine für das Unterhaltsverfahren (inklusive der Kapitalabfindung) und eine für das Scheidungsverfahren. Im Zweifel empfiehlt es sich, direkt bei deinem Anwalt nachzufragen, wie die Abrechnung in deinem Fall erfolgt. Die genaue Abrechnung hängt auch davon ab, wie die Mandatierung und die gerichtlichen Verfahren gelaufen sind.