Ja, das ist einer der Hauptgründe, warum man zu einem Anwalt geht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass rechtliche Angelegenheiten korrekt, fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abgewickel... [mehr]
Um deinen Anwalt höflich zu informieren, dass du selbst Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt hast und eine Antwort erhalten hast, könntest du eine E-Mail oder einen Brief verfassen. Hier ist ein Beispiel für eine mögliche Formulierung: --- Betreff: Information über Widerspruch gegen Aufhebungsbescheid Sehr geehrter [Name des Anwalts], ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich selbst Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt habe. Ich habe inzwischen eine Antwort darauf erhalten. Gerne würde ich die Details mit Ihnen besprechen und Ihre Einschätzung dazu hören. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] --- Diese Formulierung ist höflich und klar und gibt deinem Anwalt die notwendigen Informationen.
Ja, das ist einer der Hauptgründe, warum man zu einem Anwalt geht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass rechtliche Angelegenheiten korrekt, fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abgewickel... [mehr]
Für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist ein Fachanwalt für **Zivilrecht** oder speziell ein **Fachanwalt für Insolvenzrecht** oder **Fachanwalt für Bank- und Kapitalmark... [mehr]
Ein Anwalt darf grundsätzlich nicht gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO). Das bedeutet: Wenn ein Anwalt die GmbH gegen einen Kunden vertritt, ist er der Inte... [mehr]
Ein Anwalt ist grundsätzlich verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu wahren und ihn über alle wesentlichen Schritte im Verfahren zu informieren (§ 3 Abs. 1 BORA – Berufso... [mehr]
Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]