Wie informiere ich höflich meinen Anwalt darüber, dass ich einen Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt habe und eine Antwort erhalten habe?

Antwort

Um deinen Anwalt höflich zu informieren, dass du selbst Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt hast und eine Antwort erhalten hast, könntest du eine E-Mail oder einen Brief verfassen. Hier ist ein Beispiel für eine mögliche Formulierung: --- Betreff: Information über Widerspruch gegen Aufhebungsbescheid Sehr geehrter [Name des Anwalts], ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich selbst Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt habe. Ich habe inzwischen eine Antwort darauf erhalten. Gerne würde ich die Details mit Ihnen besprechen und Ihre Einschätzung dazu hören. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] --- Diese Formulierung ist höflich und klar und gibt deinem Anwalt die notwendigen Informationen.

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