Kann sich der Antragsteller als Sieger sehen, wenn das Gericht seinen Antrag als berechtigt hält, aber die Gegner zur Stellungnahme binnen einer Woche auffordert?

Antwort

Nein, der Antragsteller kann sich noch nicht als Sieger sehen, wenn das Gericht seinen Antrag als berechtigt hält, aber die Gegenseite zur Stellungnahme binnen einer Woche aufgefordert hat. Dies bedeutet lediglich, dass das Gericht den Antrag ernst nimmt und der Gegenseite die Möglichkeit gibt, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Erst nach Berücksichtigung aller Stellungnahmen und Beweise wird das Gericht eine endgültige Entscheidung treffen.

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